Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich dieser Erklärung
NRW.Global Business ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rheinisches-revier.com/.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Dieser Erklärung wurde am 01. Oktober 2024 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Website www.rheinisches-revier.com ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider gibt es derzeit noch Barrieren in folgenden Bereichen:
- Text-Kontrast einiger Seiten ist nicht ausreichend
- Bilder sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet
- Bei einigen Links sind keine Link-Texte hinterlegt
- Nicht alle Elemente sind in der optimalen Reihenfolge zur Keyboardsteuerung und bezüglich der Headlinestruktur
Es ist geplant, nicht barrierefreie Inhalte zeitnah zu verbessern.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können uns hierzu gerne eine kurze E-Mail an die Adresse rheinisches-revier@nrwglobalbusiness.com senden.
Kontaktinformationen
NRW.Global Business GmbH
Trade & Investment Agency of the German State of North Rhine-Westphalia (NRW)
Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany
Tel.: +49 211 13000-0
e-mail: nrw@nrwglobalbusiness.com
Schlichtungsverfahren
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://www.rheinisches-revier.com/ von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.